Für Schwerbehinderte gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist eine Kündigung von Schwerbehinderten i.d.R. unwirksam! Schwerbehinderte Arbeitnehmer sollen nach dem Willen des Gesetzgebers aufgrund ihres Handicaps einen besonderen Schutz genießen. Dies äußert sich insbesondere im Sonderkündigungsschutz, der in den §§ 168-175 SGB IX geregelt ist. Dennoch bedeutet das nicht, dass Schwerbehinderte unkündbar sind....