ArbeitsrechtDie Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind beschlossen – auch das Arbeitsrecht und das Sozialrecht sind betroffen
Der Gesetzgeber hat beschlossen in die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ nicht über den November hinaus zu verlängern. Stattdessen wurde das Infektionsschutzgesetz novelliert. Nachdem auch der Bundesrat am 19.11.2021 der Gesetzesnovellierung zugestimmt hat, wird das Gesetz ab dem 22. November 2021 inkrafttreten. Zukünftig ist es nur noch Beschäftigten mit 3G-Status (geimpft, genesen, getestet) erlaubt, die Arbeitsstätte...