ArbeitsrechtDas wiederholte Zuspätkommen ist keine Bagatelle
November 10, 2021
Das wiederholte Zuspätkommen kann eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen Kommt ein Arbeitnehmer an vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen zu spät zur Arbeit, kann das wiederholte Zuspätkommen die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Zeigt der Arbeitnehmer zudem kein Unrechtsbewusstsein, bedarf es auch keiner vorherigen Abmahnung des Fehlverhaltens. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem...